Hausverwaltung Berlin ::: piechowski :: Logo Hausverwaltung Berlin ::: piechowski :: Headerbild

BGB § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch


bereitgestellt von Hausverwaltung Berlin ::: piechowski

Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.


bereitgestellt von Hausverwaltung Berlin ::: piechowski


Valid HTML 4.01!  Valid CSS!