bereitgestellt von Hausverwaltung Berlin ::: piechowski
Welche Beteiligten die Gerichtskosten zu tragen haben, bestimmt der Richter nach billigem Ermessen. Er kann dabei auch bestimmen, daß die außergerichtlichen Kosten ganz oder teilweise zu erstatten sind.
bereitgestellt von Hausverwaltung Berlin ::: piechowski
|