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Service: Gesetze:
Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG)


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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(Angaben ohne Gewähr)
vom 15. März 1951 (BGB1. I S. 175, ber. S. 209)
zuletzt geändert am 27. Juni 2000 durch Artikel 7 Abs. 8 des Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro (BGBl. I Nr. 28 vom 29.06.2000 S. 897)

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Wohnungseigentum: Abschnitt - Begründung des Wohnungseigentums
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Arten der Begründung
§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 4 Formvorschriften
§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums
§ 7 Grundbuchvorschriften
§ 8 Teilung durch den Eigentümer
§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher

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Wohnungseigentum: Abschnitt - Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 10 Allgemeine Grundsätze
§ 11 Unauflöslichkeit der Gemeinschaft
§ 12 Veräußerungsbeschränkung
§ 13 Rechte der Wohnungseigentümer
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümer
§ 15 Gebrauchsregelung
§ 16 Nutzungen, Lasten, Kosten
§ 17 Anteil bei Aufhebung der Gemeinschaft
§ 18 Entziehung des Wohnungseigentums
§ 19 Wirkung des Urteils

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Wohnungseigentum: Abschnitt - Verwaltung
§ 20 Gliederung der Verwaltung
§ 21 Verwaltung durch Wohnungseigentümer
§ 22 Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau
§ 23 Wohnungseigentümerversammlung
§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
§ 25 Mehrheitsbeschluß
§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters
§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
§ 28 Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
§ 29 Verwaltungsbeirat

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Wohnungseigentum: Abschnitt - Wohnungserbbaurecht
§ 30 Wohnungserbbaurecht, Teilerbbaurecht
§ 31 Begriffsbestimmungen
§ 32 Voraussetzungen der Eintragung
§ 33 Inhalt des Dauerwohnrechts
§ 34 Anprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten
§ 35 Veräußerungsbeschränkung
§ 36 Heimfallanspruch
§ 37 Vermietung
§ 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis
§ 39 Zwangsversteigerung
§ 40 Haftung des Entgelts
§ 41 Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
§ 42 Belastung eines Erbbaurechts

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Verfahrensvorschriften: Abschnitt - Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen
§ 43 Entscheidung durch den Richter
§ 44 Allgemeine Verfahrensgrundsätze
§ 45 Rechtsmittel, Rechtskraft
§ 46 Verhältnis zu Rechtsstreitigkeiten
§ 46a Mahnverfahren
§ 47 Kostenentscheidung
§ 48 Kosten des Verfahrens
§ 49 (aufgehoben)
§ 50 Kosten des Verfahrens vor dem Prozeßgericht

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Verfahrensvorschriften: Abschnitt - Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten
§ 51 Entziehung des Wohnungseigentums - Zuständigkeit für die Klage
§ 52 Zuständigkeit für die Klage auf Entziehung des Wohnungseigentums

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Verfahrensvorschriften: Abschnitt - Verfahren bei der Versteigerung des Wohnungseigentums
§ 53 Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten über das Dauerwohnrecht
§ 54 Antrag, Versteigerungsbedingungen
§ 55 Terminsbestimmung
§ 56 Versteigerungstermin
§ 57 Zuschlag
§ 58 Rechtsmittel
§ 59 Ausführungsbestimmungen für die Baubehörden
§ 60 Ehewohnung
§ 61 Fehlende Zustimmung bei Veräußerung
§ 62 (aufgehoben)
§ 63 Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse
§ 64 Inkrafttreten

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