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Hausverwaltung:
Mietshausverwaltung


Unsere Priorität bei der Verwaltung von Mietzinshäusern liegt auf der Wirtschaftlichkeit, dem Werterhalt sowie der Wertsteigerung Ihrer Immobilie.

Wir halten Sie als Eigentümer stets gut informiert. Wir handeln im Rahmen des Vereinbarten selbständig und beraten uns mit Ihnen nach individuellen Absprachen im gewünschten Maße bei wichtigen Entscheidungen. So wie Sie sich eine gute individuelle Hausverwaltung vorstellen.

Ein permanentes Kostenmanagement, bei möglichst gleichbleibender oder besserer Qualität, hat die Begrenzung der Betriebs- und Instandhaltungskosten zum Ziel und fördert damit die Vermietbarkeit Ihrer einzelnen Wohnungen sowie die Erhaltung und Erhöhung der Objektrendite.

Eine freundliche kompetente und verbindliche Betreuung Ihrer Mieter mit einer sehr guten Erreichbarkeit sowie kurzen Reaktionszeiten bei eventuellen Problemen sorgen für zufriedene Mieter und eine geringe Fluktuations- und Leerstandsrate.

Wir würden uns freuen,
dies bei Ihrer Immobilie unter Beweis stellen zu dürfen!
Kontakt


Nachfolgend finden Sie eine Auswahl unserer Leistungen, welche Ihrem individuellen Bedarf angepasst werden können:
  • Führung eines separaten Treuhandkontos
  • Mietinkasso und Kontrolle
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Beauftragung der Heizkostenabrechnung
  • Betriebskostenabrechnung für die Mieter
  • Schriftverkehr mit Mietern und Dritten
  • Mieterhöhungen
  • Akquisition von Mietinteressenten
  • Abschluss von Mietverträgen
  • Beendigung von Mietverhältnissen
  • Entgegennahme von Kündigungen
  • Anfertigen der Abnahmeprotokolle
  • Kontrolle der Schönheitsreparaturen
  • Abrechnung und Rückzahlung der Kaution
  • Ausschreibung ,Vergabe und Kontrolle der Objektbetreuung
  • Regelmäßige Objektbegehung
  • Ausschreibung und Vergabe notwendiger Reparaturen
  • Abnahme von Reparaturen
  • Überwachung regelmäßiger Wartungsarbeiten
  • Prüfung aller Eingangsrechnungen
  • Abschluss von Versicherungsverträgen und sonstigen relevanten Objektverträgen
  • Monatliche Abrechnung - Einnahme/Überschussrechnung für den Eigentümer
  • Jahresabrechnung - Einnahme/Überschussrechnung für den Eigentümer

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